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Die Kommission für Pferdeleistungsprüfungen Rheinland hat in seiner jüngsten
Sitzung die Besonderen Bestimmungen geändert. Wesentlichste Änderung ist der
Wegfall der seit über 20 Jahren praktizierten Leistungsklassenregelung im
Rheinland. Damit ist es ab sofort möglich, eine Prüfung in Dressur bzw.
Springen für mehr als eine Leistungsklasse auszuschreiben. Dies bedeutet auf
der einen Seite deutlich mehr Liberalität für die Turnierveranstalter,
andererseits aber auch ein deutlich höheres Maß an Verantwortung. So ist zum
Beispiel ab sofort die Ausschreibung eines L-Springens mit den
Leistungsklassen 1,2,3,4,5 möglich. Ob dies allerdings ratsam ist, bleibt
fraglich. Hier sind die Turnierveranstalter gefordert, selbst auf
entsprechende Beschränkung zu achten, die als erste Reaktionen hierauf
äußerst positiv regierten. Auch das Verbot des Ponyausgleichs wurde, obwohl
bisher schon vom Ponybeirat abgelehnt, nunmehr deutlich in die Bestimmungen
aufgenommen. |