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Pressebericht vom 29.4.2004

 

Urteil des BFH zur Höhe der Umsatzsteuer bei Pensionspferdehaltung

Bundesfinanzhof fällt Urteil mit weitreichenden Folgen für Pensionspferdehaltung.
Auch Betriebe im Kreis Kleve betroffen.

- Reiterliche Vereinigung kämpft um Nichtanwendung -

Von STEPHAN DERKS

"Vor Gericht und auf hoher See begibt man sich in Gottes Hand. Ein Dämon muss hingegen die Richter des Bundesfinanzhofes geritten haben als sie dieses Urteil gefällt haben", kommentiert Dr. Hanfried Haring Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) das jüngst gefällte Urteil, mit möglicherweise weitreichenden Folgen für Pferdehaltungsbetriebe hinsichtlich ihrer umsatzsteuerrechtlichen Behandlung. Denn entgegen der jahrelangen Auslegungspraxis der Oberfinanzdirektionen (OFD), den gutachterlichen Stellungnahmen der FN und entgegen den vorherrschenden Realitäten, will der BFH in seinem Urteil das Halten von Reitpferden nicht mehr als Halten von Vieh im Sinne des Umsatzsteuergesetzes anerkennen. Das könnte bedeuten, dass nun auf die Betreiber von Pferdepensionshaltung eine steuerliche Mehrbelastung (16% anstatt 7 %) zu käme. Mehr noch: Mögliche Nachforderungen könnten zig Tausende Arbeitsplätze und Betriebe in einer der ganz wenigen Wachstumsbranchen Deutschlands gefährden. Denn Sport- und Freizeitgestaltung mit dem Pferd, aber auch die Pferdezucht sind in der Republik zu einem Massenphänomen geworden. Denn nach Untersuchungen reiten über 1,6 Millionen Bundesbürger, Tendenz steigend. Dem stehen bundesweit rund 1,2 Millionen Pferde und Ponys gegenüber, die rund 300.000 Arbeitsplätze bieten. So ist für Tausende Landwirte die Pensionspferdehaltung zwischenzeitlich zu einer ökonomisch sicheren und ökologisch sinnvollen Alternative zur konventionellen Landwirtschaft geworden, was auch auf den Kreis Kleve zutrifft. "Im guten Vertrauen auf die jahrelange Auslegungspraxis der Finanzdirektionen hat sich dieser Zweig der Landwirtschaft zwischenzeitlich etabliert und spezialisiert" erklärt Dr. Haring mit Blick auf Investitionen. Mit ihrem Engagement haben die Landwirte nach Ansicht des FN-Generalsekretärs geradezu ein Musterbeispiel dafür geschaffen, wie sich die Landwirtschaftsministerien die Zukunft der Landwirte erträumen. Zudem hätten sie mitgeholfen, das teilweise wahnsinnige Subventionswesen abzubauen. "Das BFH-Urteil lässt jedoch all die guten und wünschenswerten Entwicklungen Makulatur werden", so Haring weiter. Und das wider besseren Wissens. Jetzt seien alle Pensionspferdehalter, betroffene Pferdebesitzer und Organisationen bzw. Institutionen rund ums Pferd. Sie sollten sich nun an ihre politischen Vertreter auf allen Ebenen wenden und damit die FN im Kampf für die Pensionspferdehaltung und den Stellenwert des Pferdes in der Landwirtschaft unterstützen. Das höchstrichterliche Urteil ist zwar nicht mehr aus der Welt zu schaffen, aber das Bundesfinanzministerium könnte einen sogenannten Nichtanwendererlass aussprechen. Ebenso könnten Übergangsfristen für die betroffenen Betriebe geschaffen und rückwirkende Veranlagungen vermieden werden.

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Kreispferdesportverband Kleve e.V.
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letzte Änderung: 12. Juli 2004, © ungerweb