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Von STEPHAN DERKS
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Jetzt ist es amtlich: Die Übergangsregelung bei der Besteuerung von
Pferdepensionsbetrieben wird nicht verlängert. Dies teilte
Bundesfinanzminister Hans Eichel jetzt dem Präsidenten der Deutschen
Reiterlichen Vereinigung (FN), Jürgen R. Thumann mit. Thumann hatte in
einem persönlichen Schreiben an Hans Eichel darum gebeten, die
Übergangsregelung über den 1. Januar 2005 gelten zu lassen, da zum
augenblicklichen Zeitpunkt noch zu viele Fragen in der Umsetzung
ungeklärt seien. So wäre unter anderem immer noch nicht klar, ob
gemeinnützige Vereine mit Pensionspferdehaltung weiterhin
steuerbegünstigt seien oder möglicherweise aufgrund von geltenden
EU-Richtlinien sogar gänzlich von der Umsatzsteuer zu befreien sind.
„Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich mit
der Frage der von vielen Betroffenen begehrten Verlängerung der
Übergangsregelung intensiv auseinander gesetzt. Nach dieser Prüfung muss
ich Ihnen jedoch mitteilen, dass die an das Bundesministerium der
Finanzen herangetragenen allgemeinen Problemstellungen, die vorrangig
den landwirtschaftlichen Bereich betreffen, eine Verschiebung des
Anwendungszeitpunkts der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht als
gerechtfertigt erscheinen lassen“, heißt es in der Antwort des
Bundesministers an den FN-Präsidenten. „Die Antwort von Minister Hans
Eichel ist sehr bedauerlich“, sagte dazu Rainer Reisloh, Leiter der
FN-Abteilung Personal, Finanzen, Controlling. „Nun sind die betroffenen
Betriebe und Vereine gefordert, die aufgeworfenen Fragestellungen vor
Ort mit den jeweiligen Finanzämtern vor zu klären“, so Reisloh
abschließend. Die FN hat bereits Empfehlungen zur Vorgehensweise bei den
Finanzämtern veröffentlicht. |
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