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Pressebericht vom 16.01.2005

Übergangsregelung wird nicht verlängert

Vereine und Pensionsbetriebe müssen nun vor Ort mit den Finanzämtern sprechen

Von STEPHAN DERKS
Jetzt ist es amtlich: Die Übergangsregelung bei der Besteuerung von Pferdepensionsbetrieben wird nicht verlängert. Dies teilte Bundesfinanzminister Hans Eichel jetzt dem Präsidenten der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), Jürgen R. Thumann mit. Thumann hatte in einem persönlichen Schreiben an Hans Eichel darum gebeten, die Übergangsregelung über den 1. Januar 2005 gelten zu lassen, da zum augenblicklichen Zeitpunkt noch zu viele Fragen in der Umsetzung ungeklärt seien. So wäre unter anderem immer noch nicht klar, ob gemeinnützige Vereine mit Pensionspferdehaltung weiterhin steuerbegünstigt seien oder möglicherweise aufgrund von geltenden EU-Richtlinien sogar gänzlich von der Umsatzsteuer zu befreien sind. „Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich mit der Frage der von vielen Betroffenen begehrten Verlängerung der Übergangsregelung intensiv auseinander gesetzt. Nach dieser Prüfung muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass die an das Bundesministerium der Finanzen herangetragenen allgemeinen Problemstellungen, die vorrangig den landwirtschaftlichen Bereich betreffen, eine Verschiebung des Anwendungszeitpunkts der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht als gerechtfertigt erscheinen lassen“, heißt es in der Antwort des Bundesministers an den FN-Präsidenten. „Die Antwort von Minister Hans Eichel ist sehr bedauerlich“, sagte dazu Rainer Reisloh, Leiter der FN-Abteilung Personal, Finanzen, Controlling. „Nun sind die betroffenen Betriebe und Vereine gefordert, die aufgeworfenen Fragestellungen vor Ort mit den jeweiligen Finanzämtern vor zu klären“, so Reisloh abschließend. Die FN hat bereits Empfehlungen zur Vorgehensweise bei den Finanzämtern veröffentlicht.

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letzte Änderung: 16. Januar 2005, © ungerweb