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Pressebericht vom 27.04.2006

Reiten im Reichswald

Forstdirektor Hanns-Karl Ganser stellte sich auf Einladung des Kreisverbandes der Diskussion mit den Reitern

VON STEPHAN DERKS  

Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, dass eine generelle Kennzeichnungspflicht für Pferde normiert hat. Das bedeutet, dass jeder, der mit seinem Pferd in der freien Landschaft oder im Wald reitet, ein gut sichtbares, beidseitig am Pferd angebrachtes gültiges Kennzeichen führen muss. Gültig ist das Kennzeichen allerdings nur in Verbindung mit der aufgeklebten Reiterplakette des jeweiligen Jahres, die bei den unteren Landschaftsbehörden (für den Kreis Kleve unter 02821-85-448) gegen Entgelt ausgegeben werden. Sie berechtigen dann zum Reiten in ganz Nordrhein-Westfalen. Die Reitabgabe ist zweckgebunden und muss unter anderem für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen verwendet werden. Angaben, die kürzlich Forstdirektor Hanns-Karl Ganser den Freizeitreitern im Tagungsraum der Reithalle des RV Kranenburg in Erinnerung rief. Initiiert durch den Breitensportbeauftragten des Kreisverbandes Kleve, Johannes Voss und den dem Verband angeschlossenen Pferdebetrieben (leider war von denen keiner gekommen), wurden im offenen Dialog Rechte und Pflichten der Reiter diskutiert. „Die Belastung des Reichswaldes durch Freizeit und Erholung ist, bei zunehmender Tendenz, sehr hoch. Daher sollte ein gesunder und schöner Wald, der seine Funktionen erfüllen kann, in unser aller Interesse liegen“, so der Forstdirektor einleitend. Dabei ließ er keinesfalls unerwähnt, dass mögliche Auswirkungen des Reitens abseits der hiezu gekennzeichneten Wege nicht nur zur Verdichtung des Waldbodens führe, sondern auch die Störung der Tiere insbesondere während der Brut- und Setzzeit hervorrufe. Ganz zu schweigen von dem Umknicken junger Bäumchen und den hohen Unterhaltungskosten der unbefestigten Wege, die zu einem großen Ärgernis führten. „Das Forstgesetz von 1975 ermächtigt zwar jedermann, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten. Allerdings ist das Betreten wörtlich zu nehmen ist. Reiten ohne Zustimmung des Eigentümers ist daher verboten“, so Ganser weiter. Für den Reichswald gelte, dass das Reiten grundsätzlich nur auf gekennzeichneten Reitwegen gestattet sei. Wanderwege und Wanderpfade sowie Sport- und Lehrpfade dürften daher nicht als Reitwege genutzt werden. Ausnahmen gäbe es nur in so genannten freigestellten Gebieten. Hierzu gehöre zurzeit noch der Reichswald westlich der Bundesstraße 504 in Richtung Landesgrenze. Für das Staatliche Forstamt in Kleve gäbe es momentan allerdings keinen Grund zur Beschwerde, da sich die meisten Reiter an die Regeln hielten. Vielmehr seien es die „schwarzen Schafe“ unter den Reitern, die oftmals ohne Kennzeichnung der Pferde angetroffen würden, wobei die Nähe zu den Niederlanden, in denen keine Kennzeichnungspflicht bestünde, seiner Behörde Kopfzerbrechen bereite, so Ganser abschließend.

Das erfreut das Staatliche Forstamt in Kleve nicht immer, der freizügige Ritt über die Grenze (Foto. Stephan Derks)

 INFO 

Neben zahlreichen Schwarzwild befindet sich im Reichswald ein etwa 4.070 ha umfassendes, eingezäuntes Rotwildgebiet, in dem in den Jahren 1995 und 1996 durch die wiederholte Aufnahme von rund 100 Vegetations-Untersuchungsflächen das vorhandene Äsungspotential und das Äsungsverhalten des Schalenwildes an fünf verschiedenen Jahreszeitpunkten erfasst wurde.


Kreispferdesportverband Kleve e.V.
E-Mail: info@kvruf.de
letzte Änderung: 28. April 2006, © Stephan.Derks