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Veränderte Impfbestimmungen bei Turnierpferden |
| VON STEPHAN DERKS |
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KREIS.KLEVE. Mit Inkrafttreten der überarbeiteten Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) seit Januar dieses Jahres, haben sich auch die Durchführungsbestimmungen zur Impfpflicht für Turnierpferde verändert. Das teilt vorsorglich der Bereich Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) mit. Hiernach sind Impfungen gegen Influenzavirusinfektionen im Pferdepass zu dokumentieren, wobei eine Grundimmunisierung notwendig ist, die aus drei Impfungen besteht. So müssen die beiden ersten Impfungen in einem Abstand von 42 bis höchstens 70 Tagen erfolgen und die dritte Impfung in einem Abstand von sechs Monaten (+/- 21 Tage) zu erfolgen. Die sich hieran anschließende Wiederholungsimpfungen, müssen dann im Abstand von sechs Monaten (+/- 21 Tage) erfolgen. Die Teilnahme an einer Pferdeleistungsschau (PLS) ist möglich, wenn bei der Grundimmunisierung die beiden ersten Impfungen erfolgt und nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung 14 Tage vergangenen sind. Allerdings müssen bei der Wiederholungsimpfung (dritte Impfung) mindestens sieben Tage (!) vor einem Turnierstart vergangenen sein. Zudem hat diese Impfung in einem Zeitabstand von höchstens sieben Monaten (+/- 21 Tage) nach der vorangegangenen Impfung zu erfolgen. |