Der Kreisverband informiert:

Vogelgrippe und Pferde

Pferdebesitzer machen sich Gedanken, da das Wirrwarr um Maul- und Klauenseuche noch gut in Erinnerung ist

VON STEPHAN DERKS

Kein Thema bewegt zur Zeit die Gemüter so sehr wie die Vogelgrippe. Da liegt es auf der Hand, dass sich auch Pferdebesitzer so ihre Gedanken machen. Denn sie haben das teilweise überzogene Schutzmaßnahmen-Wirrwarr der drohenden Maul- und Klauenseuche im Jahr 2001, von dem in vielen Bundesländern auch die Pferde betroffen waren, noch gut in Erinnerung. Droht mit der Vogelgrippe nun eine ähnliche Krise? „Pferde können zwar von Infektionen mit Influenza betroffen werden, allerdings handelt es sich hierbei um völlig andere Subtypen“, erklärt der Leiter der FN-Abteilung für Tierschutz und Veterinärmedizin Dr. Michael Düe auf die Frage, ob sich auch Pferde an der Vogelgrippe anstecken können. Auch stellen besorgte Pferdebesitzer die Frage, ob sie ihre Tiere aufgrund der Vogelgrippe besser nicht auf die Weide bringen sollen. „Da Pferde weder an der Vogelgrippe erkranken, noch sie übertragen, gibt es keinen Grund für eine Einschränkung in der Weidehaltung“, so Düe weiter. Allerdings können bei Verdachtsfalls auf Vogelgrippe Tiertransporte in einem Sperrbezirk (rund 3 Kilometer um einen Fundort) generell für eine bestimmte Zeit untersagt werden. Tritt der Verdachtsfall zudem in einem Geflügelbetrieb auf, in dem auch Pferde gehalten werden, kann sich das Transportverbot kurzfristig auch auf diese Pferde erstrecken. Da eine Ansteckungsgefahr für Pferde aber nicht gegeben oder eine Übertragung durch Pferde unwahrscheinlich ist, sind  generelle Einschränkungen für Pferde jedoch nicht begründbar. Auch ergeben sich in einem so genannten Beobachtungsgebiet, dass im Regelfall mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Sperrbezirk herum angelegt wird, für den Transport von Pferden keine Einschränkungen. Jedoch besteht im Falle von Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung keine Chancen zur Ausnahmegenehmigung, wenn nicht für Pferde ein Pferdepass mitgeführt wird. Und obwohl sich das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wiederholt für eine Zentralisierung in der Tierseuchenbekämpfung ausgesprochen hat, unterliegt diese immer noch den Bundesländern und damit auf Kreisebene den zuständigen Veterinärämtern. „Im Extremfall werden damit wieder chaotische Verhältnisse wie 2001 möglich, da nicht nur von Bundesland zu Bundesland sondern auch von Kreis zu Kreis unterschiedliche Anordnungen erlassen werden können“, so Düe abschließend.

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